Strafrecht: Anwalt Notdienst, Rechtsanwalt Notdienst, Strafverteidiger Notdienst

Notruf nur bei Festnahme oder Verhaftung bis 23:00 Uhr: 0177/447 40 40


Unsere Empfehlung:

  • Im Notfall - Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme: Rufen Sie uns an ! - zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr Tel. 040 / 391408 oder 0177 / 447 40 40 bis 22:00 Uhr

  • Außerhalb unserer Bereitschaftszeiten 24 h an 365 Tagen allgemeiner Anwaltsnotdienst Notruf-Telefon: 0171 – 6105949

Sofort-Kontakt

Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

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E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

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1. Strafrecht: Anwaltsnotdienst / Rechtsanwaltsnotdienst

Anwalt Notdienst / Notanwalt / Anwalt Notruf /  Rechtsanwalt Notdienst / Strafverteidiger*in Notruf / Rechtsanwalt Notruf / Notfall

Für unaufschiebbare Notfällen, die sofortiges Handeln erfordern, z.B. unmittelbare Verhaftung, unmittelbare Festnahme oder Durchsuchung. 

1.1. Notfälle sind:

  • Festnahme bzw. Verhaftung (z.B. des Ehepartners, Kindes, sonst. Angehörige, Freunde), nicht aufgrund nicht gezahlter Geldstrafe
  • Durchsuchungen der Wohnung sowie Geschäftsräume
  • Sicherstellung sowie Beschlagnahme
  • KEINE ALLGEMEINE RECHTSAUSKUNFT: "ICH HAB´ DA MAL EINE FRAGE:" IST KEIN NOTFALL! 

1.2. Strafrecht: Notdienst:

  • zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr 040 / 39 14 08 oder
  • bis 22:00 Uhr Notruf: 0177/447 40 40 

Außerhalb unserer Bereitschaftszeiten zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr im Notfall: Strafverteidiger-Notruf 
Dort sind Strafverteidiger*innen in Eilfällen 24 h an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr über den speziell für Notfälle eingerichteten Strafverteidiger-Notruf zu erreichen.

Bitte wenden Sie sich daher an den anwaltlichen Notdienst in Strafsachen der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. unter

Notruf-Telefon: 0171 – 6105949 

Bei Anrufen zur Nachtzeit stellen Sie bitte sicher, dass Sie am nächsten Tag morgens telefonisch erreichbar sind. Ab 08:00 Uhr ist das Gericht zu erreichen und unser Tätigwerden erfordert dann eine zeitnahe Rücksprache mit Ihnen.

2. In weniger dringenden Fällen erreichen Sie uns zu unseren Bürozeiten:

Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr: Telefon: 040 – 39 14 08

Bei einer Verhaftung aufgrund einer nicht (rechtzeitig) gezahlten Geldstrafe sowie dem unentschuldigten Fernbleiben einer Hauptverhandlung können wir Ihnen nachts und am Wochenende (ohne Akteneinsicht) nicht sofort helfen, sondern erst am nächsten Werktag, wenn die/der zuständige Richter*in erreichbar ist. In diesen Fällen melden Sie sich auf jeden Fall bitte erst am nächsten Werktag zu unseren Bürozeiten.

3. Bei Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung sowie Beschlagnahme gilt:

Dulden Sie diese, bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand! Schweigen Sie, sagen Sie nichts, erkennen Sie nichts an, unterschreiben Sie nichts!

Anrufen: Sofort Kontakt zum Verteidiger verlangen und auf ihn warten.

Nochmals Schweigen: Sagen Sie nichts! Keine Passwörter nennen! Nichts unterschreiben!

Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten als Verdächtiger / Verdächtige oder Beschuldigter / Beschuldigte

4. Wir sind für Sie bis 22:00 Uhr und auch am Wochenende erreichbar.

Wenn also ein Notfall FestnahmeVerhaftungDurchsuchung, Eilverfahren (einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung, ArrestUnterbringung etc.) vorliegt, rufen Sie uns an ( 0177/447 40 40 !) Ein Rechtsanwalt wird sich umgehend um ihre Angelegenheit kümmern.

Wir bieten Ihnen umgehend rechtliche Unterstützung auch zu Zeiten, wenn die Geschäftszeiten der für Sie erreichbaren Kanzleien längst vorbei sind. Hier bekommen Sie stets rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt.

Gleichgültig, ob Sie vermuten, dass ein Haftbefehl gegen Sie oder ihren Angehörigen ergangen ist oder ein solcher tatsächlich vorliegt, eine FestnahmeVernehmung oder Durchsuchung durchgeführt wird oder vollzogen wurde, bedürfen Sie umgehend anwaltlicher Hilfe.

5. Zivilrecht, Familienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Verwaltungsrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht alle anderen Rechtsgebiete

In Eilsachen, bei einer einstweiligen Verfügung, einstweiligen Anordnung, einem Arrest, einer Abmahnung, strafbewehrte Unterlassung- oder Verpflichtungserklärung, Wegweisung usw. stehen wir Ihnen während der Bürozeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an.

6. Strafrecht

Gleichgültig wie der Vorwurf lautet. Wir nehmen uns ihrer Sache sofort an, auf allen Gebieten des Strafrechts und Nebengebieten - Schwurgerichtsfälle, Sexualstrafsachen, BetäubungsmittelfälleVerkehrsstrafsachenWirtschaftsstrafsachen, Raub, DiebstahlBetrug, Körperverletzung usw.. Wir vertreten Sie in allen Tatsacheninstanzen, in der Revision sowie in der Wiederaufnahme.

7. VerhaftungFestnahmeGewahrsamFesthalten

Soweit Sie selbst, Verwandte, Bekannte oder Freunde als Verdächtige(r), Beschuldigte(r)AngeklagteZeugen oder Unbeteiligte betroffen sind und glauben, die Sache in die eigene Hand nehmen zu können, sind Sie in der Regel schlecht beraten; mit unabsehbaren einschneidenden und langfristigen Folgen für Ihre materielle und persönliche Freiheit.

8. Grundregel: Schweigen ! Schweigen ! Schweigen ! Sagen Sie nichts ! Unterschreiben Sie nichts ! Verlangen Sie einen Rechtsanwalt !

Unter Druck / Schock der Freiheitsbeschränkung / Freiheitsentziehung sollten Sie unbedingt dem natürlichen Impuls sich zur Sache oder zum Vorwurf äußern und sich verteidigen zu wollen, widerstehen. Der Druck der Vernehmungssituation ist ein denkbar schlechter Berater. Sie wissen nicht oder nicht genau, was die Ermittlungsbeamten wissen, welche Tatvorwurf / Täterhypothese die Ermittlungsbeamten verfolgen, wie und was protokolliert wird oder in einem polizeilichen Bericht erfasst wird, ob seitens der Polizei Täuschungen eingesetzt werden. Sie sind kein gleichberechtigter Partner der Ermittlungsbeamten, sondern befinden sich objektiv in der Gewalt der Polizei und werden subjektiv durch die Wissensüberlegenheit des Ermittlungssachverhalts der Polizei, der psychischen Drucksituation, Angst durch die Polizei beherrscht. Die Ermittlungsbeamten sind mit der Vernehmungssituation, Vernehmungsstrategien und Reaktionen von Vernehmungspersonen in der Vernehmung vertraut und können deren Reaktion z.B. Stress, Angst Panik gezielt ausnutzen. Alles was Sie sagen, selbst aufgrund von Täuschungen (siehe Vernehmung) kann gegen Sie verwandt werden. Selbst hinsichtlich des Anrufes ihres Anwaltes sind Sie auf rechtsstaatliches Verhalten der Polizei ausgeliefert, die Sie meist erst einmal vernehmen (zum Sprechen bringen möchte) möchte, auch eventuell andere polizeiliche Maßnahmen vorschiebt, um den Schock der Verhaftung zu vertiefen und dann Ihnen freundlich das informelle Gespräch anbietet (siehe Vernehmung).

In dieser Situation bedürfen Sie eines Strafverteidigers, der für Sie im familiären, sozialen und beruflichen Umfeld die Situation angemessen kommuniziert und sich für ihr Rechte und Belange einsetzt. Dazu zählt auch der professionelle Umgang mit den Medien.